Beleuchtung auf dem Haidach oder Polizeipräsidium in Pforzheim
Hallo sehr geehrter Wähler,
nach den permanenten Anfragen an Baubürgermeister Frau Schüßler(Grüne), aus Pforzheim, wegen Anbau von leuchten auf dem Haidach. Habe ich endlich eine ausführliche Rückmeldung erhalten. Diese können Sie in original selbst nachlesen und beurteilen.
Postfach 1307
75220 Niefern-Öschelbronn
———- Weitergeleitete Nachricht ———-
Von: „Müller, Heike“ <Heike.Mueller@stadt-pforzheim.de>
Datum: 09.06.2017
Betreff: Beleuchtung und Outdoor
An: „dimitrijwalt@…… “ <dimitrijwalt@……..>
Cc:
Sehr geehrter Herr Walter,
im Namen von Frau Bürgermeisterin Schüssler danke ich Ihnen für Ihre erneute Anfrage. Wir haben Ihre Anregungen verwaltungsintern eingehend geprüft und sind jedoch zu keinem anderen Ergebnis gekommen. Dennoch erläutere ich Ihnen gerne, was einer Beleuchtung des Weges bis zum Schützenhaus aus naturschutzrechtlicher Sicht entgegensteht:
Wie wir bereits in unserer Stellungnahme vom 06.03.2017 ausgeführt haben, grenzt die ehemalige Römerstraße zwischen dem Haidacher Talweg und dem Kirschenpfad an das Naturschutzgebiet „Mangerwiese-Wotanseiche“ an. Dieses Naturschutzgebiet – wie im Übrigen alle Naturschutzgebiete – genießt einen sogenannten Umgebungsschutz. Dies bedeutet, dass innerhalb und außerhalb des Naturschutzgebietes alle Handlungen verboten sind, die sich negativ auf das Naturschutzgebiet auswirken können, also in unserem Fall von außen negativ in das Naturschutzgebiet einwirken.
Und genau dies ist bei der Beleuchtung zu befürchten:
Permanente Lichtimmissionen bedeuten physiologischen Stress, der sich auf Organismen negativ auswirkt. So können die im Naturschutzgebiet nachgewiesenen Vogelarten durch die Beleuchtung in der Nachtruhe gestört werden, z.B. Neuntöter in den randnahen Hecken. Gleichfalls ist es denkbar, dass sie durch die permanente Beleuchtung, die ins Naturschutzgebiet einstrahlt, leichte Beute von Beutegreifern werden. Für Vögel bedeuten künstliche Lichtquellen einen Eingriff in ihren natürlichen Lebensrhythmus. Bei einigen Vogelarten kann der Einfluss künstlicher Lichtquellen zur Vorverlegung der Brutzeiten und damit oft zum Verlust der Brut führen.
Im Gebiet selbst wurden seit 1955 346 Schmetterlingsarten festgestellt, zusammen mit denen in der näheren Umgebung waren es insgesamt 354. Von den 346 im Naturschutzgebiet festgestellten Schmetterlingsarten sind 29 Tagfalter. 78 der erfassten Arten gelten als geschützt, 26 davon sind Tagfalter. D.h. es wurden bislang im Naturschutzgebiet „Mangerwiese-Wotanseiche“ 317 Nachtfalterarten festgestellt. Davon gelten 52 Nachtfalterarten als geschützt. Es handelt sich daher von der Nachtfalterfauna um ein extrem wertvolles Gebiet!
Nachtfalter und andere Insekten orientieren sich am UV-Licht des Mondes und werden deshalb von Lampen irritiert und fehlgeleitet. Die zunehmende Anzahl nächtlicher Lichtquellen hat fatale Folgen für die nachtaktiven Insekten: Nachtaktive Schmetterlinge werden von den Lichtquellen angelockt und damit von ihrem normalen Lebensablauf abgehalten. Statt Nektar zu saugen oder sich fortzupflanzen, verfliegen Sie ihre Energievorräte um die Lampen. Undichte Lampengehäuse werden dabei oft zu Todesfallen für Hunderte von Insekten, die in die Lampe eindringen und an der Lichtquelle praktisch verbrennen. Die Insekten, die hektisch die Lichtquellen umkreisen um sich nach einiger Zeit erschöpft unter den Lampen oder an Wänden niederzulassen, werden eine leichte Beute für Fledermäuse oder fallen am nächsten Morgen Vögeln zum Opfer.
Straßenlaternen, hell erleuchtete Gebäude und andere nächtliche Lichtquellen üben über eine Entfernung von bis zu 500 Metern eine starke Anziehungskraft aus, nachtaktive Insekten werden angezogen, von ihrem normalen Lebensrhythmus abgehalten und in großer Zahl zu einer leichten Beute für Fressfeinde.
Aus diesem Grunde ist die Beleuchtung aus naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen.
Bezüglich Ihres geplanten Outdoor Sportplatzes auf der Wilferdinger Höhe verbleibt es ebenfalls bei der bereits gemachten Aussage von Frau Schüssler, dass sich die von Ihnen genannte Fläche in städtischem Eigentum befindet und diese jedoch nicht für die Errichtung eines Sportplatzes zur Verfügung steht.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Eine Umsetzung Ihrer gewünschten Projekte ist aus den o.g. Gründen leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Müller
Büroleiterin
Stadt Pforzheim
Dezernat II
Marktplatz 1
75175 Pforzheim
Tel. 07231/39-2314
Fax. 07231/39-2555
Jetzt haben Sie es selbst gelesen, und haben Ihre Meinung gebildet. Ich habe mehrmals Frau Schüßler mitgeteilt, dass die Beleuchtung nur im Winter jeweils Helligkeit abhängig geregelt wird und nur von 16:00 – 23:15 Uhr aktiv sein darf. Damit der Personal in absehbare Sicherheit den Bußhaltestelle auf dem Stritweg zu Fuß erreichen konnte. Also der nächtlichen Beeinträchtigung soll es normallerweise für Tier nicht geben. Aber ich bedanke mich bei der Frau Heike Müller für diese ausführliche Gegenstellung und warte das Sie mein Lieber Wähler mir Eure Meinung zu dieser Beleuchtungsvorhaben schreiben oder mitteilen wirst.
Wenn es so unmöglich in Pforzheim einen Gehweg von Länge mit 40 Meter seit 15 Jahren zu beleuchten. Oder einen Outdoor Spielplatz für paar Jahren zu genehmigen. Wenn es hier schon scheitert, wie werden wir einen Polizeipräsidium nach Pforzheim zurückholen können. Der Artikel unten passt exakt zum Thema.